Ihre Steuerkanzlei in Schwabach
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– Leistungen, Service und Vergütungen –

Für Sie


Unsere Leistungen

Mit unserem Leistungsportfolio möchten wir Ihnen aufzeigen in welchen Bereichen wir für Sie tätig sind.


Unsere Schwerpunkte

  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Betriebe, Freiberufler/innen, Existenzgründer/innen und Privatpersonen
  • Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Steuerplanung, Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten
  • Beratungstätigkeiten, die sich aus den bisher genannten Tätigkeiten ergeben, wie beispielsweise die Prüfung von Bescheiden, Mitwirkung bei Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfverfahren, Rechtsbeistand in steuerlichen Klageverfahren

  • Unser Service

    Bring- und Abholservice

    Belege und Auswertungen im Lohn- und Gehaltsbereich sind sensible Unterlagen. Aus diesem Grund holen und bringen wir diese Dinge im Großraum Nürnberg persönlich. Neben der Sicherheit, dass nichts verloren gehen kann, hat dies den weiteren Vorteil, dass wir im Gespräch mit unseren Mandanten ohne weiteren Zeitaufwand im regelmäßigen Austausch stehen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie diesen Service nutzen möchten.

    Hausbesuche

    Neben unserem Bring- und Abholservice bieten wir Ihnen auch an, die Unterlagen für die Erstellung der Einkommenssteuererklärungen beziehungsweise privater Steuererklärungen bei Ihnen vor Ort zu besprechen. Dieser Service ist vor allen für ältere und nicht mobile Mandantinnen und Mandanten gedacht.

    Zustellungsvollmachten

    Um immer bestmöglich informiert zu sein, erteilen uns unsere Mandantinnen und Mandanten grundsätzlich Zustellungsvollmachten. Die Vollmacht erlaubt uns auch den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Vorausgefüllte Steuererklärung). Bescheide und Verwaltungsakten prüfen wir sofort und senden sie mit entsprechenden Hinweisen an unsere Mandantinnen und Mandanten weiter.

    Digitalisierung und elektronischer Datenaustausch

    Im Rahmen von DATEV unternehmen-online werden digitalisierte Belege, Daten und Auswertungen abrufbereit unseren Mandantinnen und Mandanten zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie gerne über die vielfältigen Einsparungsmöglichkeiten von Zeit und Kosten.

    Vergütungen

    Die Honorare für die Tätigkeiten der Kanzlei ergeben sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

    Die Gebühren sind Rahmengebühren. Je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Qualifikation der Mitarbeitenden verändert sich eine abgerechnete Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens.

    Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten sind im Ausnahmefall und nach schriftlicher Vereinbarung auch pauschale Vergütungen möglich.

    Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften weisen wir darauf hin, dass der Gebührenrahmen, mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung, unterschritten, aber auch überschritten werden darf. Diese Regelung wird in unserer Kanzlei nur in Ausnahmefällen angewendet.

    Für laufend zu erstellende Buchführungsarbeiten und Lohn- und Gehaltsabrechnungen erheben wir monatliche Abschlagszahlungen die im SEPA - Lastschriftverfahren abgebucht werden. Nach Ablauf der jährlichen Arbeiten erfolgt eine Schlussrechnung unter Anrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen.

    Es gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, welche bei der Erteilung des Auftrages zu unterzeichnen sind.